Warum sind Pflichtangaben auf einer Quittung unverzichtbar?
In Deutschland gilt im Steuerrecht der fundamentale Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“. Eine Quittung ist nach § 368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die schriftliche Bestätigung des Empfängers, dass er eine Zahlung (meistens in bar) erhalten hat. Damit diese Quittung vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt wird und Sie als selbstständiger Käufer den Vorsteuerabzug geltend machen können, muss sie zwingend bestimmte Mindestangaben enthalten. Fehlen diese Angaben, droht bei der nächsten Betriebsprüfung die nachträgliche Aberkennung der Ausgaben und erhebliche Steuernachzahlungen.
Achtung bei Scheinbelegen
Das Ausstellen von Gefälligkeitsquittungen oder das Fehlen von Unterschriften führt sofort zur Unwirksamkeit des Belegs beim Finanzamt. Sorgen Sie stets für Echtzeit-Erstellung direkt bei der Geldübergabe.