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Reisekostenabrechnung Vorlage 2026 - Kosten lokal erfassen

Erstellen Sie eine Reisekostenabrechnung fuer Dienstreisen mit Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Uebernachtungskosten, Nebenkosten und Vorschuessen. Belege sollten gesammelt und zusammen mit der Abrechnung abgelegt werden.

Bewirtungsbeleg Fahrtenbuch Stundenzettel

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1. Mitarbeiter & Reise-Zweck
2. Fahrtkosten
3. Verpflegungspauschale (Inland)
à 15,00 €
à 30,00 €
Frühstück (-6€):
Mittag/Abend (-12€):
4. Hotel & Sonstige Nebenkosten
REISEKOSTENABRECHNUNG

Erstattung von beruflich veranlassten Inlands-Reisekosten (EstG 2026)

DOKUMENT-ID: REISE-2026-001
Mitarbeiter: Max Mustermann
Abteilung / ID: Vertrieb / PN-1044
Reiseziel / Zweck: Berlin (Kundentermin Cloud-Setup)
Reisezeitraum: 30.05.2026 09:00 - 31.05.2026 18:00

1. Fahrtkosten (Transport)

Verkehrsmittel Fahrleistung (km) / Beleganzahl Pauschalsatz / Netto-Kosten Erstattungsbetrag
Privat-PKW (Kilometergeld) 120 km 0,30 € / km 36,00 €
ÖPNV / Bahn / Taxi / Flug 1 Beleg - 45,50 €

2. Verpflegungspauschale (VMA)

Pauschale Tage (VMA Inland) Anzahl Tage Standard-Steuersatz Erstattung (Brutto)
An- und Abreisetage / Abwesenheit > 8 Std. 2 15,00 € 30,00 €
Volle Kalendertage (24 Stunden Abwesenheit) 1 30,00 € 30,00 €
Abzug wegen Mahlzeiten (vom AG bezahlt) 3 x Frühst. (-6€) / Mittag/Abend (-12€) -24,00 €

3. Übernachtungs- & Reisenebenkosten

Aufwendungs-Belege Beleganzahl Zahlart / Bemerkung Erstattungsbetrag
Hotel- und Übernachtungskosten 1 Beleg Kreditkarte privat bezahlt 180,00 €
Sonstige Nebenkosten (Parken, Taxi, Telefon) 2 Belege Bar gezahlt 15,00 €

Zusammenfassung der Erstattung

Fahrtkosten Erstattung (Gesamt): 81,50 €
Verpflegungsmehraufwand (VMA Netto): 36,00 €
Hotel- & Nebenkosten Erstattung: 195,00 €
Abzüglich bereits erhaltener Vorschüsse (Vorschuss-Abzug): - 0,00 €
Auszahlungsbetrag (Erstattungsanspruch): 312,50 €
Dieses Dokument dient als steuerlicher Buchungsbeleg gemäß GoBD und den Regelungen des deutschen EStG. Belege sind angeheftet.

Leitfaden: Reisekosten abrechnen nach deutschem Einkommensteuerrecht

Erfahren Sie alles Wichtige über Kilometerpauschalen, Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) und steuerrechtliche Kürzungen.

1. Was zählt zu den absetzbaren Reisekosten bei einer Dienstreise?

Zu den beruflich veranlassten Reisekosten (gemäß **§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG** für Arbeitnehmer bzw. **§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG** für Unternehmer) gehören im Wesentlichen vier Kostenkategorien:

2. Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen in Deutschland?

In Deutschland gelten für das Inland feste gesetzliche Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese betragen:

Diese Sätze sind steuerfrei erstattbar bzw. als Betriebsausgabe ansetzbar, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen sind. Unser Generator unterstützt Sie bei der tagesgenauen Abrechnung.

3. Wann und wie müssen Kürzungen der Verpflegungspauschale vorgenommen werden?

Stellt der Arbeitgeber dem Reisenden Mahlzeiten zur Verfügung (z. B. ein im Übernachtungspreis enthaltenes Frühstück oder eine Einladung zu einem Arbeitsessen), muss die Pauschale laut Gesetz gekürzt werden. Die Kürzungssätze betragen bezogen auf den vollen Tagessatz (30,00 €):

Dies gilt auch dann, wenn die Mahlzeiten von Dritten im Rahmen geschäftlicher Kontakte bezahlt wurden. Unser Online-Tool übernimmt diese komplexen Berechnungen und Kürzungen vollautomatisch für Sie.

4. Wie wird ein bereits erhaltener Reisekostenvorschuss in der Abrechnung verrechnet?

Wenn Sie vor Antritt der Dienstreise einen Vorschuss vom Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie diesen zwingend in der Abrechnung angeben (vgl. **§ 3 Nr. 13 / 16 EStG**). Der Vorschussbetrag wird am Ende von der Gesamtsumme der erstattungsfähigen Kosten abgezogen. Das verhindert eine steuerfreie Übererstattung. Sollten die tatsächlichen Reisekosten niedriger sein als der Vorschuss, muss der Differenzbetrag an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden.

5. Gelten die gleichen Verpflegungspauschalen auch für Auslandsdienstreisen?

Nein. Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angepasst werden. Die sogenannten Auslandstagegelder sind oft deutlich höher als die Inlandspauschale von 30 € bzw. 15 €. Beispielsweise gelten für die Schweiz oder die USA eigene, regionalspezifische Sätze. Die Kürzung wegen Mahlzeitengestellung im Ausland erfolgt prozentual (20% für Frühstück, 40% für Mittag- und Abendessen) bezogen auf den jeweiligen Ländersatz des Abrechnungstags.

6. Welche Belege müssen der Reisekostenabrechnung als Nachweis beigefügt werden?

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip „Keine Buchung ohne Beleg“. Sie müssen alle Einzelkosten durch Originalbelege oder digitale Quittungen nachweisen. Dazu gehören:

Nur die Kilometerpauschale und die Verpflegungspauschalen (VMA) werden ohne Einzelbeleg erstattet, bedürfen aber des genauen Nachweises der Reisedaten (Start-/Endzeit, Reiseziel).

7. Wie werden Kosten behandelt, die direkt vom Arbeitgeber bezahlt wurden (z. B. Firmenkreditkarte)?

Kosten, die der Arbeitgeber direkt übernimmt oder mit einer Firmenkreditkarte bezahlt hat, dürfen nicht noch einmal als erstattungsfähiger Betrag für den Arbeitnehmer abgerechnet werden. Solche Posten sollten in der Abrechnung als „vom Arbeitgeber direkt bezahlt“ gekennzeichnet werden und fließen nicht in den Auszahlungsbetrag ein. Sie dienen in der Reisekostenabrechnung lediglich der Dokumentation des gesamten Reisevolumens für die Buchhaltung.