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Erstellen Sie eine Reisekostenabrechnung fuer Dienstreisen mit Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Uebernachtungskosten, Nebenkosten und Vorschuessen. Belege sollten gesammelt und zusammen mit der Abrechnung abgelegt werden.
Erstattung von beruflich veranlassten Inlands-Reisekosten (EstG 2026)
| Verkehrsmittel | Fahrleistung (km) / Beleganzahl | Pauschalsatz / Netto-Kosten | Erstattungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Privat-PKW (Kilometergeld) | 120 km | 0,30 € / km | 36,00 € |
| ÖPNV / Bahn / Taxi / Flug | 1 Beleg | - | 45,50 € |
| Pauschale Tage (VMA Inland) | Anzahl Tage | Standard-Steuersatz | Erstattung (Brutto) |
|---|---|---|---|
| An- und Abreisetage / Abwesenheit > 8 Std. | 2 | 15,00 € | 30,00 € |
| Volle Kalendertage (24 Stunden Abwesenheit) | 1 | 30,00 € | 30,00 € |
| Abzug wegen Mahlzeiten (vom AG bezahlt) | 3 x | Frühst. (-6€) / Mittag/Abend (-12€) | -24,00 € |
| Aufwendungs-Belege | Beleganzahl | Zahlart / Bemerkung | Erstattungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Hotel- und Übernachtungskosten | 1 Beleg | Kreditkarte privat bezahlt | 180,00 € |
| Sonstige Nebenkosten (Parken, Taxi, Telefon) | 2 Belege | Bar gezahlt | 15,00 € |
Erfahren Sie alles Wichtige über Kilometerpauschalen, Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) und steuerrechtliche Kürzungen.
Zu den beruflich veranlassten Reisekosten (gemäß **§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG** für Arbeitnehmer bzw. **§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG** für Unternehmer) gehören im Wesentlichen vier Kostenkategorien:
In Deutschland gelten für das Inland feste gesetzliche Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese betragen:
Diese Sätze sind steuerfrei erstattbar bzw. als Betriebsausgabe ansetzbar, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen sind. Unser Generator unterstützt Sie bei der tagesgenauen Abrechnung.
Stellt der Arbeitgeber dem Reisenden Mahlzeiten zur Verfügung (z. B. ein im Übernachtungspreis enthaltenes Frühstück oder eine Einladung zu einem Arbeitsessen), muss die Pauschale laut Gesetz gekürzt werden. Die Kürzungssätze betragen bezogen auf den vollen Tagessatz (30,00 €):
Dies gilt auch dann, wenn die Mahlzeiten von Dritten im Rahmen geschäftlicher Kontakte bezahlt wurden. Unser Online-Tool übernimmt diese komplexen Berechnungen und Kürzungen vollautomatisch für Sie.
Wenn Sie vor Antritt der Dienstreise einen Vorschuss vom Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie diesen zwingend in der Abrechnung angeben (vgl. **§ 3 Nr. 13 / 16 EStG**). Der Vorschussbetrag wird am Ende von der Gesamtsumme der erstattungsfähigen Kosten abgezogen. Das verhindert eine steuerfreie Übererstattung. Sollten die tatsächlichen Reisekosten niedriger sein als der Vorschuss, muss der Differenzbetrag an den Arbeitgeber zurückgezahlt werden.
Nein. Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge, die jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angepasst werden. Die sogenannten Auslandstagegelder sind oft deutlich höher als die Inlandspauschale von 30 € bzw. 15 €. Beispielsweise gelten für die Schweiz oder die USA eigene, regionalspezifische Sätze. Die Kürzung wegen Mahlzeitengestellung im Ausland erfolgt prozentual (20% für Frühstück, 40% für Mittag- und Abendessen) bezogen auf den jeweiligen Ländersatz des Abrechnungstags.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip „Keine Buchung ohne Beleg“. Sie müssen alle Einzelkosten durch Originalbelege oder digitale Quittungen nachweisen. Dazu gehören:
Nur die Kilometerpauschale und die Verpflegungspauschalen (VMA) werden ohne Einzelbeleg erstattet, bedürfen aber des genauen Nachweises der Reisedaten (Start-/Endzeit, Reiseziel).
Kosten, die der Arbeitgeber direkt übernimmt oder mit einer Firmenkreditkarte bezahlt hat, dürfen nicht noch einmal als erstattungsfähiger Betrag für den Arbeitnehmer abgerechnet werden. Solche Posten sollten in der Abrechnung als „vom Arbeitgeber direkt bezahlt“ gekennzeichnet werden und fließen nicht in den Auszahlungsbetrag ein. Sie dienen in der Reisekostenabrechnung lediglich der Dokumentation des gesamten Reisevolumens für die Buchhaltung.