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Brutto-Netto-Rechner MwSt. 2026 - 19% und 7% lokal berechnen

Berechnen Sie Netto, Brutto und Umsatzsteuer fuer deutsche Mehrwertsteuerwerte direkt im Browser. Der Rechner funktioniert in beide Richtungen, braucht keine Anmeldung und ist fuer Rechnungen, Angebote und Preispruefungen gedacht.

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Füllen Sie ein beliebiges Feld aus. Die anderen Werte sowie der Mehrwertsteueranteil werden in Echtzeit berechnet und synchronisiert.

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Brutto-Netto-Rechner MwSt. 2026: Formeln, Steuersätze und typische Fehler

So berechnen Sie Netto, Brutto und Umsatzsteuer für Rechnungen, Angebote und Preisprüfungen.

Im Geschäftsalltag werden Preise je nach Zielgruppe unterschiedlich betrachtet. Unternehmen kalkulieren häufig netto, weil Umsatzsteuer und Vorsteuer in der Buchhaltung getrennt laufen. Verbraucher sehen meist den Bruttopreis, also den endgültigen Zahlbetrag inklusive Umsatzsteuer. Der Rechner hilft, beide Perspektiven sauber ineinander umzurechnen. Er ist für einfache Mehrwertsteuerberechnungen gedacht und ersetzt keine Prüfung, ob ein bestimmter Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder ermäßigt ist.

1. Was ist Netto, Brutto und Umsatzsteuer?

Der Nettobetrag ist der Waren- oder Leistungswert ohne Umsatzsteuer. Der Steuerbetrag ist der Anteil, der aus dem gewählten Steuersatz entsteht. Der Bruttobetrag ist die Summe aus Netto und Umsatzsteuer. Beispiel bei 19 Prozent: 100,00 Euro netto plus 19,00 Euro Umsatzsteuer ergeben 119,00 Euro brutto. Umgangssprachlich wird oft von Mehrwertsteuer gesprochen; im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer.

2. Welche Steuersätze gelten in Deutschland?

§ 12 UStG nennt den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 Prozent und gilt nur für bestimmte Umsätze, zum Beispiel ausgewählte Lebensmittel, Bücher oder bestimmte kulturelle und Beförderungsleistungen. Daneben gibt es Sonderfälle wie 0 Prozent für bestimmte Photovoltaik-Umsätze. Dieser Rechner bietet deshalb 19 Prozent, 7 Prozent und ein freies Feld für Sonder- oder Prüffälle. Ob ein Umsatz wirklich unter den ermäßigten Satz fällt, sollte im Zweifel fachlich geprüft werden.

3. Wie berechnet man Brutto aus Netto?

Die Vorwärtsrechnung ist einfach: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz / 100). Bei 19 Prozent multiplizieren Sie mit 1,19, bei 7 Prozent mit 1,07. Aus 250,00 Euro netto werden bei 19 Prozent also 297,50 Euro brutto; der Steueranteil beträgt 47,50 Euro. Diese Rechenrichtung wird häufig bei Angeboten und Rechnungen genutzt, wenn Preise netto kalkuliert werden.

4. Wie berechnet man Netto aus Brutto?

Bei der Rückwärtsrechnung teilen Sie den Bruttopreis durch denselben Faktor: Netto = Brutto / (1 + Steuersatz / 100). Bei 19 Prozent wird der Bruttobetrag also durch 1,19 geteilt. Der Steueranteil ergibt sich anschließend aus Brutto minus Netto. Ein häufiger Fehler ist, vom Bruttobetrag einfach 19 Prozent abzuziehen. Das ist falsch, weil die 19 Prozent auf den Nettobetrag bezogen sind, nicht auf den Bruttopreis.

5. Kleinunternehmer: Wann ist Netto gleich Brutto?

Bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wenn die Regelung anwendbar ist. Nach aktuellem Gesetz sind dafür unter anderem 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr relevant. In solchen Fällen entspricht der Rechnungsbetrag praktisch dem Bruttobetrag ohne Steueraufschlag. Gleichzeitig besteht regelmäßig kein Vorsteuerabzug. Auf Rechnungen sollte ein klarer Hinweis zur Kleinunternehmerregelung stehen.

6. Rundung und Positionsberechnung

Rundungsdifferenzen entstehen, wenn einzelne Positionen, Zwischensummen und Gesamtsummen unterschiedlich gerundet werden. Für saubere Belege sollten Netto, Steuer und Brutto konsistent auf Cent gerundet werden. Bei vielen Positionen ist es wichtig, dieselbe Methode im Angebot, in der Rechnung und in der Buchhaltung zu verwenden. Kleine Abweichungen von einem Cent sind technisch möglich, sollten aber nachvollziehbar bleiben. Notieren Sie bei individuellen Steuersätzen kurz den Anlass, damit spätere Prüfungen den Rechenweg schneller nachvollziehen können.

Quellenbasis: § 12 UStG zu Steuersätzen und § 19 UStG zur Kleinunternehmerregelung.