Rechnen Sie zuerst den Steueranteil aus, pruefen Sie danach den Beleg. Fuer den Vorsteuerabzug zaehlt nicht nur das Ergebnis des Rechners, sondern ob der Beleg zum Unternehmen gehoert, die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen ist und die Rechnungspflichtangaben nachvollziehbar sind.
1. Brutto und Steuersatz ablesenNur mit Bruttobetrag und 19%, 7% oder Sondersteuersatz ist die Rechnung eindeutig.
2. Netto und Vorsteuer berechnenBei 119,00 EUR brutto und 19% entstehen 100,00 EUR netto und 19,00 EUR Vorsteuer.
3. Pflichtangaben pruefenName, Anschrift, Datum, Leistung, Betrag und Steuerangabe muessen zum Beleg passen.
4. Abzugsberechtigung klaerenKleinunternehmer, private Ausgaben und fehlerhafte Belege sind typische Ausschlussfaelle.